In der arbeitsrechtlichen Beratung gilt es auch die zahlreichen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände zu bedenken. Sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite können leicht juristische Fallstricke mit strafrechtlicher Konsequenz drohen. Die Folgen können weitreichend sein und im Extremfall ein Gewerbeverbot nach sich ziehen.
Das Seminar soll einen Überblick über strafprozessuales Vorgehen, den Verfahrensablauf und die materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Arbeitsrechts geben.
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