In der sozialrechtlichen Beratung gilt es auch die zahlreichen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände zu bedenken. Die Folgen können weitreichend sein, neben einer Verurteilung drohen oft hohe Rückforderungen oder bei Arbeitgebern im Extremfall ein Gewerbeverbot.
Das Seminar soll einen Überblick über strafprozessuales Vorgehen, den Verfahrensablauf und die materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Sozialrechts geben.
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