Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Altersversorgung sind die zentralen Themen, die in der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung im Vordergrund stehen. In nicht unbedeutender Zahl haben Ehegatten diese Rechtbeziehungen vor oder nach der Heirat durch sog. vorsorgende Eheverträge für den Fall des -denkbaren, aber nicht erwarteten – Scheiterns der Ehe geregelt. Anlässlich der bevorstehenden Trennung/Scheidung schließen Ehegatten aber auch sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen, die die Modalitäten des endgültigen Auseinandergehens regeln sollen.
Die anwaltliche Beratung kann darauf gerichtet sein, vorhandene Verträge auf deren Wirksamkeit zu prüfen oder Rat zu geben, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten im Fall der Scheidung gestaltet werden können.
Die Kenntnis der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen und den Grenzen der vertraglichen Gestaltung zu vermitteln ist Anliegen des Seminars. An Fällen aus der Rechtsprechung soll aufgezeigt werden, an welchen Kriterien sich die Wirksamkeitsprüfung zu orientieren hat und welche Kriterien die Rechtsausübungskotrolle bestimmen. Mit diesem Rüstzeug dürfte es möglich sein, eine Einschätzung vorzunehmen, ob einem Ehevertrag die Wirksamkeit in Gänze oder in teilen zu versagen ist, oder eine Beurteilung zu treffen, mit welchen Mitteln eine Ausübungskontrolle noch zur Teilhabe an in der Ehe Erwirtschaftetem führen kann.
Themenauswahl:
- Auslegungsfragen
- Grenzen der Disponibilität der Vertragsfreiheit
- Wirksamkeitsprüfung nach der Kernbereichslehre, Nachteilsausgleich, Bedeutung der subjektiven Seite, Gesamtwürdigung, Disparität
- Ausübungskontrolle nach § 242 BGB mit abändernder Gestaltung des Vertragswerks, Abweichung von der zugrunde gelegten Lebensplanung, Funktionsäquivalenz, Ausgleich ehebedingter Nachteile
- Verfahrensrechtliche Probleme zur Überprüfung von Vereinbarungen durch Leistungsantrag, isolierten Feststellungsantrag, negativen Feststellungantrag, Zwischenfeststellungsantrag)
Das Online Seminar umfasst auch eine ausführliche Arbeitsunterlage.