Das Seminar bietet einen Überblick über Historie und Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts – sowohl als Folgesache wie auch als selbständige Versorgungsausgleichssache bei Anpassung, Abänderung oder für den Wertausgleich nach der Scheidung.
Dargestellt werden einbezogene Anrechte sowie deren grundsätzliche Bewertung und deren Wertausgleich bei der Scheidung -beispielsweise Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgungen des Bundes und der Länder wie auch von Betriebsrenten- durch interne oder externe Teilung.
Möglichkeiten einer Änderung der VA-Entscheidung werden aufgezeigt mittels Anpassung oder Abänderung unter Berücksichtigung von Sachverhalts- oder Rechtsänderungen, Stichwort „Totalrevision“. Die Mütterrente III wird demnächst oftmals -erneut oder erstmals- eine Abänderungsmöglichkeit eröffnen.
Ein erster Überblick zeigt die aktuell vom BMJV geplante Reform des Versorgungsausgleichsrechts 2026 auf.
Der Referent, Rentenberater Rudi F. Werling, bereitet die Themen anhand von Praxisunterlagen aus seiner Vertretungstätigkeit vor Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in selbständigen Versorgungsausgleichssachen auf.
Themenauswahl:
Rabatte vorhanden