Die Mandatspraxis im Familienrecht setzt beim eigenen Mandanten an. Das Seminar nimmt den Umgang mit dem Mandanten und den weiteren Verfahrensbeteiligten anhand der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen in den Blick. Das familienrechtliche Mandat beginnt oftmals bereits mit der Vorbereitung der Trennung. Die Arbeit mit dem Mandanten ist dabei mindestens genauso wichtig wie die spätere Verfahrens- und Prozessführung. Das Seminar beleuchtet daher aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in allen Bereichen des Familienrechts. Der Fokus des Seminars sind prozess- und verfahrensrechtliche Aspekte aus spezifischer Anwaltssicht. Gegenstand sind unterhalts- und vermögensrechtliche Fragestellungen genauso wie Themen rund um die Ehewohnung und den Hausrat und das weitere Güterrecht. Keinesfalls zu kurz kommen zudem aktuelle Entscheidungen rund um das Kindschaftsrecht. Dabei gilt stets: Aus der Praxis für die Praxis.
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