Fiskalisierung, Formalisierung und eine engmaschige Überwachung führen dazu, dass die historischen Delikte des Medizinstrafrechts etwa in Form der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung immer mehr um wirtschaftsstrafrechtliche Straftatbeständen ergänzt werden.
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, (Abrechnungs-)Betrug und (Vertragsarzt-)Untreue gehören mittlerweile selbst zu Klassikern des Medizinstrafrechts. Strenge Kontrollen durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Zuständigkeit von Schwerpunktstaatsanwaltschaften führen zu einer ungewöhnlich hohen Verfolgungsdichte und gebieten eine Auseinandersetzung mit den Besonderheiten der Verteidigung in diesem Bereich. Das Risiko ggf. existenzvernichtender berufsrechtlicher Nebenfolgen und der Umgang mit einer höchst spezialisierten, oftmals sehr meinungsstarken Mandantschaft erfordern anwaltliche Fähigkeiten über die strafrechtliche Expertise hinaus.
Das Seminar umfasst eine Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, ergänzt um konkrete Anwendungstipps anhand praktischer Fälle aus der eigenen Beratung.
Rabatte vorhanden