„Das wird man doch noch mal sagen dürfen“ stimmt nicht in allen Fällen. Denn abwertende, beleidigende oder sonst strafrechtlich relevante Aussagen eines Arbeitnehmers im Betrieb oder auch außerhalb, bspw. im Rahmen der „Social Media“ können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Voraussetzungen arbeitsrechtlicher Reaktionsmöglichkeiten auf derartige Aussagen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.