Gerade in den letzten Jahren gibt es eine Fülle höchstrichterlicher Entscheidungen zu den sog. Wegeunfällen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung in Abgrenzung zu der zivilrechtlichen Unternehmerhaftung. Als notwendiges Korrektiv zur alleinigen Kostentragung der Unternehmen erachtet die Rechtsprechung die betriebliche Zurechenbarkeit der Zurücklegung des Weges mit der Folge, dass der Versicherungsschutz auf den versicherten Wegen nicht weiter reicht, als bei der versicherten Tätigkeit selbst.
In der anwaltlichen Beratung und Vertretung
stellt sich die Problematik in unterschiedlicher Hinsicht.
Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze des Versicherungsschutzes bei Wegeunfällen, bietet eine Vielzahl von Praxistipps für die anwaltliche Praxis und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik, aber auch für „Profis“:
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