Das Seminar zeigt auf, in welchen Fällen der Kläger oder auch der Beklagte keinen Beweis führen muss und trotzdem obsiegt. Dabei wird insbesondere der Inhalt von Klageschriften und Erwiderungen zur Grundlage des Seminars gemacht, die dazu führen, dass kein Beweis erhoben werden muss. Gleichzeitig werden die verschiedenen Anscheinsbeweise dargestellt und rechtliche Situationen aufgegriffen, in denen ebenfalls eine Beweisführung, mit Schwerpunkt für die Klägerseite, nicht erforderlich ist.
Rabatte vorhanden