Erbschaften im Rahmen des SGB II werfen oft komplexe Rechtsfragen auf. Die Anrechnung von Erbschaften wurde zum 01.07.2023 im SGB II geändert. Doch welche Konsequenzen hat diese Änderung für die anwaltliche Beratung?
Wie und vor allem wann werden nunmehr ausgezahlte Beträge durch einen Testamentsvollstrecker angerechnet? Wie wird der Verzicht auf einen Erbteil gewertet? Wie werden Ausgleichszahlungen oder Abfindungen im Zusammenhang mit einem Erbverzicht angerechnet? Und wie wird ein Pflichtteil berücksichtigt oder wie wird ein Vermächtnis sozialrechtlich gewertet?
In dem Seminar erhalten Sie auf diese und weitere Rechtsfragen Antworten, lernen wichtige Fallstricke der anwaltlichen Mandatsbearbeitung kennen und erhalten Handlungsempfehlungen für die fundierte Beratung der Mandantschaft.
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