Mord- und Totschlagsverfahren gehören zu den besonders komplexen und gleichzeitig herausfordernden Tätigkeiten in der Strafverteidigung. Der Mandant befindet sich regelmäßig in Untersuchungshaft, weswegen zumeist die gleichzeitige Betreuung der Angehörigen dazugehört. Es handelt sich um diejenigen Verfahren und Vorwürfe, die mit den massivsten Strafandrohungen und Rechtsfolgen für den Angeklagten bedroht sind.
Zuletzt stehen Mord- und Totschlagsverfahren immer im Fokus der Medien und der Öffentlichkeit. All diese Aspekte sind neben Rechtskenntnissen von der Verteidigung zu berücksichtigen.
Das Seminar will deshalb neben grundlegenden und aktuellen Entscheidungen im materiellen und prozessualen Umfeld der § 211 ff. StGB zunächst die besonders relevanten Normen, die bei der Verteidigung von Tötungsdelikten von Bedeutung sind näher beleuchten. Zudem werden anhand von praktischen Erfahrungen konkrete Vorgehensweisen und Kenntnisse für besondere Situationen in der Hauptverhandlung vermittelt.
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