Zahlungsverzug ist die inzwischen häufigste Ursache der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen. An dieser Schnittstelle von Miet- und Grundsicherungsrecht gilt es, in der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Mietern, die im Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe stehen, von Mietern, die bislang weder Bürgergeld noch Sozialhilfe bezogen haben, bzw. von Vermietern das Optimum für den Mandanten herauszuholen, indem staatliche Fürsorgeleistungen in Form der sog. Mietschuldenübernahme zu Gunsten des Mandanten generiert werden. Für den Mieter steht der Erhalt der bisherigen Wohnung im Vordergrund, aber auch die Frage der Belastung mit Rückzahlungsansprüchen gegenüber Jobcenter oder Sozialamt im Falle der Gewährung von Darlehen, für den Vermieter der Ausgleich der offenen Mieten, aber auch von Kosten und Gebühren und in diesem Kontext das „taktische Schwert“ der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung.
Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze und bietet eine Vielzahl von Praxistipps, jeweils aus Mieter- und Vermietersicht, für die anwaltliche Praxis und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik der Mietschuldenübernahme, aber auch für „Profis“:
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