Tötungsdelikte

Fachgebiet:
Fachanwälte - §15 FAO
- Strafrecht
Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
ab 198,55 €

Kursbeschreibung

Die Tötungsdelikte bilden den Kernbereich des Strafrechts. Sie thematisieren den Schutz des Rechtsguts "Leben". Dafür stellen die Straftatbestände der §§ 211 und 212 StGB sehr hohe Strafrahmen zur Verfügung. Angesichts dessen sind Schwurgerichtsverfahren insbesondere für die Verteidigung stets eine besondere Herausforderung.

Gute Verteidigung in Schwurgerichtssachen erfordert vor allem hervorragende Kenntnisse im materiellen Strafrecht. Hier werden häufig die Weichen für den Prozessausgang gestellt. Daher soll die Fortbildungsveranstaltung vertiefte Kenntnisse in den zentralen Problemfeldern der §§ 211 und 212 StGB vermitteln. Folgende Themen werden angesprochen:

  • Bedingter Tötungsvorsatz
  • Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggründe, auch mit Blick auf sog. "Femizide" (Partnertötungen)
  • Heimtückische Tötungen
  • Neue Entscheidungen des BGH zum Mordmerkmal der Tatbegehung unter Einsatz gemeingefährlicher Mittel

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Manuskript. Dort werden die Themenfelder anhand didaktisch aufbereiteter Entscheidungen des BGH vorgestellt und abgehandelt."

Termin / Kursort

Online

Mi., 18.11.2026

Rabatte vorhanden

Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 18.11.2026 12:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim BGH
Preise
Seminargebühr
Frühbucherrabatt (gültig bis 17.08.2026)
198,55 € zzgl. USt.
209,00 € zzgl. USt.