Die Tötungsdelikte bilden den Kernbereich des Strafrechts. Sie thematisieren den Schutz des Rechtsguts "Leben". Dafür stellen die Straftatbestände der §§ 211 und 212 StGB sehr hohe Strafrahmen zur Verfügung. Angesichts dessen sind Schwurgerichtsverfahren insbesondere für die Verteidigung stets eine besondere Herausforderung.
Gute Verteidigung in Schwurgerichtssachen erfordert vor allem hervorragende Kenntnisse im materiellen Strafrecht. Hier werden häufig die Weichen für den Prozessausgang gestellt. Daher soll die Fortbildungsveranstaltung vertiefte Kenntnisse in den zentralen Problemfeldern der §§ 211 und 212 StGB vermitteln. Folgende Themen werden angesprochen:
- Bedingter Tötungsvorsatz
- Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggründe, auch mit Blick auf sog. "Femizide" (Partnertötungen)
- Heimtückische Tötungen
- Neue Entscheidungen des BGH zum Mordmerkmal der Tatbegehung unter Einsatz gemeingefährlicher Mittel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Manuskript. Dort werden die Themenfelder anhand didaktisch aufbereiteter Entscheidungen des BGH vorgestellt und abgehandelt."