Gegenstand des Seminars werden verschiedene „Brennpunkte“ des Beweisantragsrechts sein.
Anhand von ausgewählter höchstrichterlicher Rechtsprechung sollen bestimmte Fehlerquellen aufgezeigt und analysiert werden, die der Verteidigung beim Stellen von Beweisanträgen (zum Beispiel in Bezug auf die Darlegung von „Konnexität“) oder aber dem Tatgericht bei deren Ablehnung (zum Beispiel beim Postulieren von „Bedeutungslosigkeit“) verfahrensrechtlich relevante Schwierigkeiten bereiten können.
Ziel der Veranstaltung ist zum einen, den Blick der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dafür zu schärfen, wo und wie die Verteidigung eigene einschlägige Fehler vermeiden kann, um gegebenenfalls die Erfolgsaussichten eines Beweisantrags zu erhöhen. Zum anderen soll das Verständnis dafür gefördert werden, wo und wie die Ablehnung eines Beweisantrags erfolgversprechend „genutzt“ werden kann – sei es erst durch die Rüge eines einschlägigen Fehlers des Tatgerichts in der Revisionsinstanz oder sei es im Einzelfall auch schon in der noch laufenden Tatsacheninstanz.
Rabatte vorhanden