Seit dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch in der Anwaltskanzlei. Die E-Rechnung zu erzeugen und zu versenden, zu empfangen, zu prüfen, zu verarbeiten (verbuchen) und GoBD-konform zu archivieren, erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Anforderungen.
Aber nicht nur bei der Erstellung der eigenen Rechnungen, sondern vor allem auch für die eingehenden Rechnungen, aus denen die Vorsteuer gezogen werden möchte, gilt: Augen auf und Neuerungen im Blick!
- Die Änderungen in § 10 RVG
- Von der Papier-Rechnung zur E-Rechnung
- Formate der E-Rechnung und deren Besonderheiten
- GoBD und ZUGFeRD
- Live-Demonstration
- Einführung der E-Rechnung im Kanzleialltag
- Übergangsregelungen?
- Welche Anforderungen müssen Rechnungen und Kanzlei erfüllen?
- Pflichtinhalte der neuen E-Rechnung
- Berichtigung der neuen E-Rechnung
- Archivierung/Aufbewahrung der neuen E-Rechnung
- Vorsteuerabzug aus der neuen E-Rechnung
- Vereinbarungen mit der Mandantschaft und Lieferanten, z.B. Beck-Verlag, Amazon
- Abrechnung von PKH/VKH/BerH/RSV