Durch die Europäische Erbrechtsverordnung wurden die Bestimmung des Erbstatuts und die internationale Zuständigkeit in Erbsachen rechtlich harmonisiert. Anzuwenden ist die EU-ErbVO auf alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Inzwischen hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, Unklarheiten zu beseitigen.
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