Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Gewerberaummiete grundlegend reformiert: Das strenge Schriftformerfordernis (§ 550 BGB) ist der Textform gewichen. Die Hoffnung des Gesetzgebers war groß: Weniger Formalismus, mehr Rechtssicherheit und das Ende der „Kündigung aus Vertragsreue“.
Doch ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Die berüchtigte „Schriftformfalle“ ist zwar Geschichte, doch die Praxis sieht sich neuen Unsicherheiten gegenüber. Droht nun stattdessen die „Textformfalle“?
Die Fragen in der täglichen Beratung sind komplexer geworden:
Dieses Seminar bietet in der sich sehr dynamisch entwickelnden Rechtslage nach der Reform das notwendige Update für die Praxis. Es analysiert den Status Quo 2026, beleuchtet die aktuelle Diskussion in Rechtsprechung und Literatur und zeigt auf, welche Grundsätze der „alten“ BGH-Rechtsprechung auch in der neuen „Textform-Welt“ fortgelten.
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