Die Eigentümerversammlung, das Willensbildungsorgan einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (GdWE), bedarf der guten Vorbereitung und Durchführung, damit dort gefasste Beschlüsse nicht der Anfechtung durch einzelne Wohnungseigentümer ausgesetzt sind oder gar den Makel der Nichtigkeit tragen. „Beschlussfehler“ können sich schon bei der Einladung zur Versammlung einschleichen, bei der Wahl des Versammlungsortes oder bei der unzureichenden Ankündigung der Beschlussgegenstände. Auch auf der Versammlung selbst können viele Fehler gemacht werden – etwa die Abfassung unbestimmter Beschlüsse, die fehlerhafte Auszählung der Stimmen, die Zurückweisung von „Besuchern etc. -, die im Rahmen eines anschließenden Anfechtungsverfahrens dazu führen, dass gefasste Beschlüsse für ungültig erklärt werden.
Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung nebst anschließendem Beschlussvollzug aus Sicht der WEG-Verwaltung dar und zeigt anhand von Fallbeispielen praxisbezogen und für die anwaltliche Beratung typische „Beschlussfehler“ auf. Ferner werden die Grundlagen und prozessualen Besonderheiten von sog. Beschlussklagen anhand aktueller Rechtsprechung praxisnah beleuchtet.
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