Die Teilungserklärung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bildet deren rechtliches Fundament – aus ihr lässt sich die „Gemeinschaftsordnung“ entnehmen, also bspw. die Verteilung der Miteigentumsanteile sowie der Sonder- und Teileigentume, Kostenverteilungsregelungen, die Bildung von Untergemeinschaften, die Übertragung von Erhaltungslasten auf Sondereigentümer usw. In der anwaltlichen Praxis ist der rechtssichere Umgang mit der Teilungserklärung und anderen Vereinbarungen von wesentlicher Bedeutung, um Wohnungseigentümer oder WEG-Verwalter sachgerecht beraten zu können. Dabei geht es nicht nur um das grundlegende Verständnis, sondern auch vertiefte Kenntnisse zu aktuellen Rechtsfragen. Das Seminar behandelt die für die anwaltliche Praxis wesentlichen Fragen und zeigt anhand von Beispielen Problemstellungen und Lösungswege auf.
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