Das Gesetz zur Anpassung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zur Vertiefung der Spezialisierung der Ziviljustiz sowie zur Änderung weiterer prozessualer Bestimmungen tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Mit der Reformierung gehen umfassende Änderungen im GVG, der ZPO und zahlreichen weiteren Gesetzen einher. Die seit 1993 unveränderten Streitwertgrenzen zur Unterscheidung der amts- und landgerichtlichen Zuständigkeit werden durch die Reform zum 01.01.2026 angepasst. Änderungen folgen auch für die Wertgrenzen der Rechtsmittelstreitwerte im Fall von Berufungen, Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie für Nichtzulassungsbeschwerden oder Kostenbeschwerden. Die Reformierung novelliert darüber hinaus streitwertunabhängigen Zuständigkeiten der Gerichte.
Zum 01.01.2026 ändern sich diese Grundlagen grundlegend!
Das Seminar vermittelt sämtliche aktuellen Neuerungen aus ZPO, GVG, EGGVG, FamFG und weiteren damit verbundenen Regelwerken. Zudem werden strukturelle Anpassungen im RVG sowie in der ZPO zur nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen erläutert. Die Übergangsvorschriften werden übersichtlich dargestellt; außerdem wird besprochen, wie in Fällen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung vorzugehen ist.