Steht der Mieter im Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII, ergeben sich für diesen, aber auch für den Vermieter in sozial-, aber auch in mietrechtlicher Hinsicht vielfältige Fragestellungen, auf die Sie bei Übernahme eines sozial- oder mietrechtlichen Mandats kompetent und im Bewusstsein der Besonderheiten dieses „Dreieckverhältnisses“ taktisch klug reagieren müssen.
Insbesondere bei Wahrnehmung eines mietrechtlichen Mandates für einen Vermieter sind grundsicherungsrechtliche Kenntnisse zwingend, worauf zB bereits bei der Anbahnung eines Mietverhältnisses mit einem Leitungsbezieher zu achten ist, damit das Jobcenter/Sozialamt später die vollständige Miete als sog. Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt sowie die Umzugskosten, eine Kaution, ggf. sogar eine Doppelmiete für die alte und die neue Wohnung für denselben Monat. Wie sich die sog. Karenzzeit für die KdU auswirkt, aber auch die Nutzung von sog. Mischmietverhältnisses zur optimalen Wahrnehmung der Interessen von Mieter bzw. Vermieter sollten Sie im Blick haben, ebenso worauf bei einer Mieterhöhung sozialrechtlich zu achten ist.
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