Aufgrund der Vielzahl von Versicherungsverträgen in Deutschland hat auch jeder Kraftfahrthaftpflichtversicherte neben seiner klassischen KH-Versicherung noch zahlreiche andere Versicherungen oder, wenn der Agent diese nicht empfohlen hat, möglicherweise im Schadenfall einen Schadenersatzanspruch. Dies führt zwingend dazu, dass der Verkehrsrechtsanwalt sich auch mit diesen Versicherungsverträgen und deren Bedingungen auseinandersetzen muss.
Hierbei geht es nicht nur um Vollkasko-,Kasko- und Schutzbriefversicherungen, sondern auch um Unfall-, Fahrerschutz- und Auslandsschutzversicherung sowie die sog. Mallorca-Police.
Das Seminar behandelt diese Verträge umfassend, sodass der bislang lediglich verkehrszivilrechtlich tätige Anwalt auch bei der Durchsetzung der oben genannten Ansprüche aus den Versicherungsverträgen sicher helfen kann und so Mandatsmehrung und, weil allgemein die Ansicht herrscht, dass der Anwalt den sichersten Weg nehmen muß, auch diesen Zweig kennen und suchen sollte.
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