Im Unterhaltsrecht ist kaum etwas so herausfordernd und zugleich praxisrelevant wie die Anteilshaftung mehrerer Pflichtiger gegenüber einem/einer Berechtigten. Das Unterhaltsrecht kennt weder eine gesamtschuldnerische Haftung noch eine Kopfteilhaftung. Wenn mehrere für den Unterhalt einzustehen haben, muss gequotelt werden – nach Vorabzug von Schuldraten, vorrangigen Unterhaltspflichten und Selbstbehalt. Hier setzt das Seminar an und behandelt wichtige Fallkonstellationen um die Anteilshaftung.
Problematiken der Anteilshaftung stellen sich neben dem Elternunterhalt u.a. auch bei Volljährigemunterhalt sowie in Konstellationen des Wechselmodells. Behandelt werden daher wesentliche Konstellationen des familienrechtlichen Mandats in Bezug auf die Anteilshaftung.
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