Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Neuregelung des zivilen Kaufrechts stellt den Kfz-Handel ebenso wie die beratende Anwaltschaft vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere die rechtssichere Beschreibung des Fahrzeugzustands im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen ist deutlich komplexer geworden. Bereits formale Anforderungen können darüber entscheiden, ob vertragliche Gestaltungen den gesetzlichen Vorgaben standhalten oder im Streitfall scheitern.
Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden typische Fallkonstellationen aus der Praxis vorgestellt, in denen Händler versucht haben, den seit 2022 geltenden gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dabei wird die Entwicklung der Rechtsprechung seit Inkrafttreten der Neuregelung bis einschließlich 2026 ausgewertet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der anwaltlichen Beratung nach Vertragsschluss.
Anhand obergerichtlicher Rechtsprechung wird dargestellt, wie eine rechtssichere Beratung in diesen Konstellationen erfolgen kann und wie typische haftungs- und verjährungsrechtliche Risiken vermieden werden.
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