Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2024 und im März 2024 seine bekannte Rechtsprechung zum Werkstattrisiko und Sachverständigenrisiko konkretisiert. Der Geschädigte soll nicht zwischen die Fronten der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit den Werkstätten und den Sachverständigen geraten, wenn es darum geht, Streitigkeiten zwischen diesen Beteiligten zu klären.
Das Seminar behandelt zunächst die Grundzüge des Werkstattrisikos und des Sachverständigenrisikos und geht sodann auf die Frage ein, wie die Versicherungswirtschaft im Rahmen der Regulierung von Schadensersatzansprüchen darauf reagiert. Des Weiteren wird dargestellt, welche erfolgversprechenden rechtlichen Möglichkeiten der Geschädigte hat.
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