Das Seminar behhandelt neben einem Blick in die typischen Schnittstellen zwischen Jugendhilferecht und Familienrecht (insbesondere Verhältnis zwischen Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII und einstweiliger Anordnung gemäß §§ 1666, 1666a BGB, begleitete Umgänge und Sorgerechtsvollmachten) insbesondere die Abläufe innerhalb des familiengerichtlichen Dezernats einerseits und die internen Abläufe der jugendamtlichen Tätigkeit (insbesondere Verfahren bei Gefährdungseinschätzungen und Hilfeplanverfahren) andererseits.
Die dialogische Vortragsform ermöglicht ein wechselseitiges Rollenverständnis zwischen den Beteiligten. Dabei wird beim Austausch der unterschiedlichen Betrachtungsweisen der verschiedenen Professionen und Rollen auf konkrete kindschaftsrechtliche Fallbeispiele eingegangen.
Themenauswahl:
Rabatte vorhanden