Die Schnittstellen zwischen Erbrecht und Familienrecht bei der vorweggenommenen Erbfolge und bei der Erbauseinandersetzung kommen im Rahmen eines (erb- oder familienrechtlichen) Mandates häufig vor. Das ist insbesondere denkbar, sobald Minderjährige oder unter Betreuung stehende Erwachsene beteiligt sind. Die möglichen Fallkonstellationen werden aufgezeigt und untersucht, wann das Gericht mitwirken muss und ob man dies ggf. verhindern kann.
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Die Seminarinhalte werden überwiegend anhand von Entscheidungen aus der Praxis be-/erarbeitet.
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