Lange angekündigt hat die Regierungskoalition mit dem Referentenentwurf vom 16.10.2025 und 10.11.2025 sowie dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 umfangreiche Änderungen u. a. des SGB II auf den Weg gebracht, die zum 01.07.2026 in Kraft treten. Damit verbunden sind zT gravierende Änderungen, wie die übergangslose Deckelung der Miete auf das 1,5 Fache der örtlichen Mietobergrenze ab Leistungsbeginn, der Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II und bei Unter-50-Jährigen deutlich geringeren Vermögensfreibeträgen.
In dem Seminar stellen wir Ihnen die Neuerungen des sog. 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Einzelnen vor, immer in Abgrenzung zu den bisherigen Regelungen, einschließlich der verfahrens- und prozessrechtlichen Folgeerscheinungen.
Themenauswahl:
Rabatte vorhanden