+++ Reform +++ Abschied vom Bürgergeld - Die neue Grundsicherung: Wichtige Änderungen für die anwaltliche Beratung im SGB II und SGB XII

Fachgebiet:
Fachanwälte - §15 FAO
- Sozialrecht
Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 103,55 €

Kursbeschreibung

Lange angekündigt hat die Regierungskoalition mit dem Referentenentwurf vom 16.10.2025 und 10.11.2025 sowie dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 umfangreiche Änderungen u. a. des SGB II auf den Weg gebracht, die zum 01.07.2026 in Kraft treten werden.

In dem Seminar stellen wir Ihnen die Neuerungen des sog. 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Einzelnen vor, immer in Abgrenzung zu den bisherigen Regelungen, einschließlich der verfahrens- und prozessrechtlichen Folgeerscheinungen.

Themenauswahl:

  • Stärkung des Vermittlungsvorrangs (§ 3a SGB II-E, Änderungen bei § 10 SGB II-E, mit Besonderen Auswirkungen auf Erziehende von Kleinkindern und Selbständige)
  • Änderungen bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten (Weiterentwicklung des Kooperationsplans, Rückkehr zum Erlass verpflichtender Verwaltungsakte)
  • Änderungen bei den Auskunfts- u. Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere von Vermietern (§ 60 SGB II-E), einschließlich der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen, wie Betriebskostenabrechnung, und neuer Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände
  • Streichung der Karenzzeit beim Vermögen, Einführung neuer, an bestimmte Lebensaltersstufen gebundener Vermögensfreibeträge
  • Änderungen bei den Unterkunftskosten, auch bereits in der Karenzzeit, durch Kleinstwohnungsregel, Beachtung der Mietpreisbremse einschließlich des gesetzlichen Forderungsübergangs auf das Jobcenter bei Verstoß, Deckelung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit auf das 1,5-Fache der angemessenen Bedarfe, Einführung einer Informationspflicht auch für Jobcenter während der Karenzzeit
  • Umgang mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nach §§ 31 ff. SGB II-E – Einführung neuer Pflichtverletzungs-Tatbestände, Änderungen bei der Höhe und Dauer der Minderungen sowie der (persönlichen) Anhörung
  • Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen bei fingierter fehlender Erreichbarkeit in einem komplexen, gestuften Verfahren und Rechtsfolgen von verspäteten persönlichen Vorsprachen auf Leistungsentzug und Leistungsminderungen durch Versäumung von Meldeterminen
  • Vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II-E und Aufrechnung nach § 43 SGB II-E, insbesondere Einführung einer Präklusionsregelung bzgl. des Nachreichens von Unterlagen bei der abschließenden Festsetzung
  • Ggfs. Ausblick auf weitere geplante Änderungen, sofern zum Zeitpunkt des Seminars schon bekannt (z. B. Einführung von Pauschalen bei der temporären BG)

Termin / Kursort

Online

Di., 09.06.2026
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 09.06.2026 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am LSG a.D.
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.

Online

Do., 10.09.2026

Rabatte vorhanden

Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 10.09.2026 13:00 bis 15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am LSG a.D.
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.

Online

Di., 10.11.2026

Rabatte vorhanden

Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 10.11.2026 14:30 bis 17:15 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am LSG a.D.
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.