(Arbeits-)Unfälle lösen häufig Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und/oder aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag aus. Die Voraussetzungen der Ansprüche weisen Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich zum Teil aber auch in erheblicher Weise, z.B. bei der Bedeutung von Vorerkrankungen. Vor allem Gutachter, aber auch Versicherer und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, mitunter sogar die Gerichte differenzieren in ihren Beurteilungen nicht immer zutreffend zwischen den beiden Rechtsgebieten. (Sozial-)Versicherungsrechtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind daher gut beraten, sich mit Systematik und Voraussetzungen von gesetzlicher und privater Unfallversicherung vertraut zu machen, um ggf. „Denkfehler“ der übrigen Beteiligten zu erkennen und herausarbeiten zu können. Hier setzt das Seminar an und vermittelt wichtiges Praxiswissen zur souveränen und umfassenden Mandatsbearbeitung.
Themenauswahl:
Rabatte vorhanden