Sachverständigengutachten können den Ausgang eines Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen. Umso wichtiger ist es für die Verteidigung, Gutachten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern ihre Grundlagen, Methodik und Schlussfolgerungen kritisch zu überprüfen.
Das praxisorientierte Seminar zeigt, welche Möglichkeiten die Verteidigung im Umgang mit Sachverständigen hat – von der Auswahl und Beauftragung eines eigenen Sachverständigen über die Vorbereitung und Durchführung der Sachverständigenbefragung bis hin zum gezielten Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Rolle, Auswahl und Befangenheit des Sachverständigen – §§ 244 Abs. 4, 74 StPO, Nr. 70 RiStBV sowie die Abgrenzung zum sachverständigen Zeugen nach § 85 StPO
- Eigene Sachverständigenermittlung der Verteidigung und Beauftragung eines eigenen Gutachters
- Angriffsmöglichkeiten gegen bestehende Gutachten (Vorgutachten)
- Effektive Sachverständigenbefragung in der Hauptverhandlung
- Klassische und gezielte Beweisanträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder eines weiteren Gutachtens
- Psychiatrische und aussagepsychologische Gutachten, insbesondere §§ 20, 21 StGB & Mindestanforderungen
- Glaubwürdigkeitsgutachten und die Bedeutung von Vernehmungsaufzeichnungen, Testunterlagen und sonstigen Arbeitsunterlagen
- Rechtsmedizinische Gutachten: Verletzungsbilder, Fremd- und Selbstverletzung
- DNA-, morphologische und anthropologische Gutachten zur Täteridentifizierung
- Blutalkohol, Nachtrunk sowie Auswirkungen von Alkohol und Medikamenten auf das Erinnerungsvermögen
- Wann ist ein Sachverständigengutachten – insbesondere bei Kapitaldelikten – zwingend erforderlich?
- Wann kommt die Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen in Betracht?
Ziel des Seminars: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung strategisch für die Verteidigung in der Hauptverhandlung nutzen können.