Das Seminar richtet sich an verkehrs- und versicherungsrechtlich spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Behandelt wird die Durchsetzung von Personenschäden und Sachschäden, insb. unter dem Gesichtspunkt des Werkstattrisikos bzw. des subjektiven Schadeneinschlags oder richtigerweise Schadenfeststellung in fremder Expertensphäre. Dabei werden neben den grundlegenden Urteilen des Bundesgerichtshofs auch die Umsetzungen dieser Rechtsprechung durch die Instanzgerichte dargestellt. Da das Werkstattrisiko nun auch für den Personenschaden gilt, wird der Themenkomplex auch insoweit aufbereitet.
In diesem Zusammenhang werden zudem die Novellen der Gesetze für den Kfz-Versicherungsvertrag sowie das Pflichtversicherungsgesetz erläutert. Weiter behandelt das Seminar das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz und die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Auch insoweit liegt der besondere Schwerpunkt auf Themenkomplexen, die die Durchsetzung der Ansprüche für den Anwalt vereinfachen. Abgerundet wird das Seminar durch die Darstellung der wesentlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Insoweit werden neben Aufklärungs- und Anzeigepflichten auch das Quotenvorrecht, das Familienprivileg und die verjährungsrechtlichen Spezialvorschriften, die nur für den Verkehrsunfall gelten, in praxistauglicher Weise dargelegt.
Rabatte vorhanden
bis 3 Jahre nach Erstzulassung/Examen (bitte Nachweis vorlegen)