Die Strafzumessung gehört zu den besonders fehleranfälligen Bereichen strafgerichtlicher Entscheidungen und bietet entsprechend häufig Ansatzpunkte für die Verteidigung und das Rechtsmittelverfahren. Das Seminar beleuchtet typische Fehler der Strafzumessung. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Seminars liegt auf der fehlerhaften Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung einzelner Strafzumessungsgesichtspunkte, etwa der Verfahrensdauer, des Täterverhaltens, der Rahmenbedingungen der Tat oder einer Medienberichterstattung.
1. Fehlerhafte Anwendung konkreter Strafzumessungsvorschriften
a) Doppelverwertungsverbot nach § 46 III StGB
b) Doppelverwertungsverbot nach § 50 StGB
c) Strafrahmenverschiebung nach §§ 46a, 46b StGB
d) Geldstrafen neben Freiheitsstrafe nach § 41 StGB
2. Fehlerhafte Berücksichtigung/ Nichtberücksichtigung von Strafzumessungsgesichtspunkten
a) Verfahrensdauer
b) Strafzumessungsaspekte im Betäubungsmittelrecht
c) Täterverhalten (bei Tat und im Prozess)
d) Rahmenbedingungen der Tat
e) Mangelnde Begründung/Erörterung (Strafhöhe)
f) Medienberichterstattung