Die Hauptverhandlung wird von der / dem Vorsitzenden geleitet. Dabei sind aber prozessuale Vorgaben zu beachten. Es geht für die Verteidigung darum, die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren und die Verhandlungsführung verstehen zu können. Dadurch ist die Verteidigung in der Lage, in der Haupthandlung nicht nur zu reagieren, sondern selbständig zu agieren. In der Fortbildung werden insbesondere in Betracht kommende prozessuale Mittel der Verteidigung (Aussetzungsanträge, Befangenheitsanträge, Besetzungsrüge, Beweisanträge, Widersprüche, Anträge auf Entscheidung des Gerichts) behandelt und Antragsmuster zur Verfügung gestellt.
I. Anwesenheit der Beteiligten
- Ausbleiben des Angeklagten
- Akteneinsicht
- Sachverständige: vorbereitendes Gutachten
II. Öffentlichkeit und deren Ausschluss
III. Aussetzung und Unterbrechung der Hauptverhandlung
IV. Besetzungsrüge: Vorabprüfungsverfahren
IV. Anklageschrift mit Schwerpunkt Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift
VI. Mitteilung über Verständigungsgespräche
VII. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
VIII. Einlassung des Angeklagten
- Verteidigererklärung
- Fragerecht
- Ausschluss des Angeklagten, § 247 StPO
- audiovisuelle Zeugenvernehmung
IX. Erklärungen nach § 257 StPO: Widerspruchslösung
X. Beanstandungen von Anordnungen des / der Vorsitzenden, § 238 II StPO
XI. Beweisanträge
XII. Protokollierungsanträge
XIII. Hinweispflicht, § 265 StPO