Verstirbt der Schuldner, wirft dies für Gläubiger zahlreiche Fragen auf: Kann weiter in den Nachlass und darüber hinaus gegen Erben vollstreckt werden? Wenn ja, wie? Kann der Gläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen? Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann erfolgreich zugegriffen werden, obwohl kein Erbe benannt ist? Wie können die Vollstreckungskosten möglichst gering gehalten werden?
Nur weil der Schuldner stirbt, bedeutet das nicht, dass Forderungen nicht mehr vollstreckt werden können. Das Seminar beleuchtet, was bei der Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass beachtet werden muss.
Themenauswahl:
- Der Schuldner ist tot - was ist zu tun?
- Erbenermittlung
- Erb- bzw. Rechtsnachfolgenachweis - das ist zu beachten
- Vollstreckung bei der Nachlassverwaltung
- Pfändung der Vermächtnisansprüche des Schuldners
- Pfändung und Verwertung von Pflichtteilen
- Vollstreckung bei Miterben
- Eigenvermögen des Erben
- Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- Taktische Möglichkeiten der Nachlassvollstreckung
- Haftungsbeschränkungs- bzw. Haftungserweiterungsmöglichkeiten bei Erben
- Vollstreckung bei unbekannten Erben
- Fallbetrachtung:
- Vollstreckung gegen Schuldner (= Erblasser) hatte bereits begonnen
- Vollstreckung gegen Schuldner (= Erblasser) hatte noch nicht begonnen
- Annahme der Erbschaft durch Erben
- Vollstreckung bei Vor-/Nacherbschaft
Hinweis: Das Seminar eignet sich auch für qualifizierte Mitarbeitende, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Nachlassverwalter